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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06   

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https://dejure.org/2007,19134
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06 (https://dejure.org/2007,19134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.08.2007 - L 8 SO 70/06 (https://dejure.org/2007,19134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. August 2007 - L 8 SO 70/06 (https://dejure.org/2007,19134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in Werkstatt für behinderte Menschen - abweichende Festlegung des Regelbedarfs gem § 28 Abs 1 S 2 SGB 12 - kein Einkommenseinsatz - kein Unterlaufen des § 92 Abs 2 S 4 SGB 12 - Wert der häuslichen ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 SGB XII; § 41 SGB XII; § 42 S. 1 Nr. 1 SGB XII; § 92 Abs. 2 SGB XII; § 96 Abs. 1 SGG; § 144 Abs. 1 S. 2 SGG; § 151 SGG; § 2 Abs. 1 S. 1 RSV
    Bedarfsmindernde Anrechnung eines kostenfreien Mittagessens in einer teilstationären Einrichtung i.R.d. Ermittlung der Höhe von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung; Monatliche pauschale Berücksichtigung einer täglichen häuslichen Ersparnis; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kürzung der Grundsicherungsleistungen für Betreuungstage mit kostenlosem Mittagessens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedarfsmindernde Anrechnung eines kostenfreien Mittagessens in einer teilstationären Einrichtung i.R.d. Ermittlung der Höhe von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung; Monatliche pauschale Berücksichtigung einer täglichen häuslichen Ersparnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 8 AS 186/07

    Ansehung der in einer stationären Einrichtung zur Verfügung gestellten Ernährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06
    Eine Berücksichtigung als Einkommen ist ebenso wie im Bereich des SGB II nicht zulässig (Fortführung von L 8 AS 186/07 ER).

    Im Bereich des SGB II ist eine solche abweichende Festlegung nicht vorgesehen; dies führt dazu, dass bei ähnlichen Fallgestaltungen eine Berücksichtigung der von Dritten zur Verfügung gestellten Verpflegung nicht erfolgen kann (s. hierzu Beschluss des Senats vom 30. Juli 2007 - L 8 AS 186/07 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2006 - L 8 SO 45/06

    Anspruch auf höhere Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06
    Der Senat hat im Beschluss vom 28. Juli 2006 (- L 8 SO 45/06 ER - FEVS 58, Seite 154) ausgeführt, dass die über § 42 Satz 1 Nr. 1 iVm § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gewährten Regelbedarfsätze in Fällen der vorliegenden Art abweichend festgelegt werden können, wenn im Einzelfall ein Bedarf ganz oder teilweise anderweitig gedeckt ist (§ 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII).

    28 Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob bei der Betrachtungsweise des Senats die spezielle Regelung des Kostenbeitrages für ein kostenloses Mittagessen in § 92 Abs. 2 SGB XII systemwidrig unterlaufen würde (vgl Berlit, Anmerkungen zum Senatsbeschluss vom 28. Juli 2006, aaO, Juris PR-SozR 21/2006 Anmerkung 2; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 - Städte- und Gemeinderat 2007, Seite 29 - zur Anrechnung des kostenlosen Mittagessens auf Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung nach dem Grundsicherungsgesetz).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 23 SO 1094/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06
    Damit erfolgte eine Anrechnung des kostenlosen Mittagessens auf der Bedarfsseite, also § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (ebenso LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 28. September 2006 - L 23 SO 1094/05 - Recht der Lebenshilfe 2007, Seite 29 und juris sowie zur Rechtslage nach dem BSHG Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - OVG - vom 8. September 1987 - 4 A 26/87 - FEVS 39, 108).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2006 - 21 A 1565/05

    Keine Anrechnung des Mittagessens auf Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06
    28 Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob bei der Betrachtungsweise des Senats die spezielle Regelung des Kostenbeitrages für ein kostenloses Mittagessen in § 92 Abs. 2 SGB XII systemwidrig unterlaufen würde (vgl Berlit, Anmerkungen zum Senatsbeschluss vom 28. Juli 2006, aaO, Juris PR-SozR 21/2006 Anmerkung 2; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 - Städte- und Gemeinderat 2007, Seite 29 - zur Anrechnung des kostenlosen Mittagessens auf Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung nach dem Grundsicherungsgesetz).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.09.1987 - 4 A 26/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06
    Damit erfolgte eine Anrechnung des kostenlosen Mittagessens auf der Bedarfsseite, also § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (ebenso LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 28. September 2006 - L 23 SO 1094/05 - Recht der Lebenshilfe 2007, Seite 29 und juris sowie zur Rechtslage nach dem BSHG Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - OVG - vom 8. September 1987 - 4 A 26/87 - FEVS 39, 108).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2008 - L 9 AS 839/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung;

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit dem 8. Senat des erkennenden Gerichts, die Auffassung, dass § 11 Abs. 1 SGB II die Berücksichtigung von Verpflegung bei vollstationärer Unterbringung als Einkommen nicht erlaubt (vgl. Beschluss des 8. Sentas vom 30. Juli 2007, L 8 AS 186/07 ER, veröffentlicht bei juris; vgl. weiter das Urteil des 8. Senats vom 23. August 2007 zum Sozialhilferecht, L 8 SO 70/06 - ebenfalls bei Juris veröffentlicht; so auch der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 26. November 2007 - L 6 AS 694/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2008 - L 9 AS 7/08

    Berücksichtigung von Verpflegung bei vollstationärer Unterbringung als Einkommen

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit dem 8. Senat des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 25. Februar 2008 , L 9 AS 839/07 ER), die Auffassung, dass § 11 Abs. 1 SGB II die Berücksichtigung von Verpflegung bei vollstationärer Unterbringung als Einkommen nicht erlaubt (vgl. Beschluss des 8. Senats vom 30. Juli 2007, L 8 AS 186/07 ER, veröffentlicht bei juris; vgl. weiter das Urteil des 8. Senats vom 23. August 2007 zum Sozialhilferecht, L 8 SO 70/06 - ebenfalls bei Juris veröffentlicht; so auch der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 26. November 2007 - L 6 AS 694/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 295/10
    Ersparnisse liegen nur dann vor, wenn tatsächlich konkrete Vorteile entstehen (so bereits Urteil des Senats vom 23. August 2007 L 8 SO 70/06 , juris RdNr. 35, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 92 Abs. 2 Satz 3 SGB XII; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 92a RdNrn. 6, 12 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 18/11
    Damit hat das BSG die bereits früher vom erkennenden Senat vertretene Auffassung (s. beispielsweise Urteil vom 23. August 2007, L 8 SO 70/06), an der der Senat auch nach erneuter Prüfung festhält, im Ergebnis bestätigt.
  • SG Braunschweig, 12.10.2007 - S 19 AS 737/05

    Kostenlos gewährte Verpflegung während der stationären Unterbringung

    Die Berufung ist zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und das Urteil von der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. August 2007, Az.: L 8 SO 70/06, abweicht und auf dieser Abweichung beruht, § 144 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 143 SGG.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 8 SO 365/09
    Damit hat das BSG die bereits früher vom erkennenden Senat vertretene Auffassung (s. beispielsweise Urteil vom 23. August 2007 L 8 SO 70/06 , Juris), an der der Senat auch nach erneuter Prüfung festhält, im Ergebnis bestätigt.
  • SG Lüneburg, 01.08.2008 - S 30 AS 1178/08
    "Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit dem 8. Senat des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 25. Februar 2008, L 9 AS 839/07 ER), die Auffassung, dass § 11 Abs. 1 SGB II die Berücksichtigung von Verpflegung bei vollstationärer Unterbringung als Einkommen nicht erlaubt (vgl. Beschluss des 8. Senats vom 30. Juli 2007, L 8 AS 186/07 ER, veröffentlicht bei juris; vgl. weiter das Urteil des 8. Senats vom 23. August 2007 zum Sozialhilferecht, L 8 SO 70/06 ? ebenfalls bei Juris veröffentlicht; so auch der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 26. November 2007 ? L 6 AS 694/07 ER).
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